Grubenunglück

Am 13. November 1957 ereignete sich in der Grube ein bedeutender Unfall. Bei dem ein Rettungsschlitten, die sog. Dahlbusch-Bombe eingesetzt wurde.

Zwei Bergleute wurden durch das Ausbrechen des Schwerspatganges zwischen der zweiten Stollensohle und der ersten Tiefbausohle von der Außenwelt abgeschnitten. Sie konnten sich durch Klopfzeichen an der Rohrleitung bemerkbar machen. Da die Aufwältigung des ausgebrochenen Haufwerks einerseits für die Rettungsmannschaft zu gefährlich gewesen wäre, und andererseits diese Arbeiten zu viel Zeit in Anspruch genommen hätten, entschloss man sich, durch ein Bohrloch eine Verbindung zu den beiden eingeschlossenen Bergleuten herzustellen. Nach 27 Bohrmetern stieß man mit dem Rollenmeißel in den Hohlraum (ein so genannter Blindstollen), in den sich die beiden Bergleute gerettet hatten. Durch dieses Bohrloch wurde eine Sprechverbindung und die Versorgungsmöglichkeit für das Notwendigste hergestellt.

Mit Freude erfuhr man, dass die beiden Verunglückten mit dem Schrecken davongekommen waren und dass es ihnen, den Umständen entsprechend, gut ging.

Anschließend wurde in drei Bohrstufen ein zweites Bohrloch von 40 cm Durchmesser zu den Eingeschlossenen vorgetrieben. In einem eigens dafür angefertigten Rettungsschlitten mit 38 cm Durchmesser wurden sie nach 121 Stunden Gefangenschaft durch ein Seil in die lang ersehnte Freiheit gezogen.

Diese Rettungsaktion war die zweite dieser Art in der Geschichte des deutschen Bergbaues. 1956 wurde ein Rettungsschlitten erstmals auf der Zeche Dahlbusch eingesetzt und rettete drei Bergleuten das Leben. Richtig  bekannt wurde die "Dahlbusch-Bombe" erst durch die spätere Rettung von vierzehn Bergleuten der Grube „Lengede“, die nach einem Wassereinbruch von der Außenwelt abgeschnitten waren.


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